Wohnflächenberechnung für München und Umgebung
schnell, zertifiziert & 100% Bankenkonform

Eine korrekte Wohnflächenberechnung entscheidet in München oft über Tausende Euro – beim Verkauf, der Finanzierung oder der Vermietung.
Wir erstellt präzise, rechtskonforme Wohnflächenberechnungen, die von allen Banken, Finanzierern und dem Finanzamt anerkannt werden.
Auf Wunsch innerhalb von 24–48 Stunden.

Unsere Vorteile auf einen Blick

  • Zertifizierte Wohnflächenberechnung nach WoFlV & DIN 277
  • 100 % bankenkonform – inkl. offiziellem Prüfbericht
  • Inklusive bemaßtem Grundriss (Übersicht + Maßkette)
  • Expresslieferung auf Wunsch innerhalb von 24–48 h
  • Vor-Ort-Vermessung in München & Umgebung
  • Auch digitale Berechnung anhand vorhandener Pläne möglich
  • Akzeptiert von: Banken, Finanzamt, Notaren, Gutachtern

Was Sie von unserer Wohnflächenberechnung erhalten

Unsere Wohnflächenberechnung umfasst immer:

Präzise Vermessung nach geltenden Normen

  • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Optional: Berechnung nach DIN 277
  • Berücksichtigung aller Sonderfälle: Dachschrägen, Balkone, Nischen, Terrassen etc.

Neuer, sauberer Grundriss

  • Digital neu gezeichnet
  • Mit Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Maßketten
  • Auf Wunsch modern gestaltet

Offizielle PDF-Zertifizierung

  • Für Banken, Finanzamt, Käufer & Vermieter
  • Mit Stempel & Unterschrift
  • Rechtssicher & nachvollziehbar

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an!

Ihre Anfrage um Umsetzung in 5 Schritten

Anfrage stellen (Formular / Telefon / WhatsApp)

Kurze Angaben zur Größe und Adresse.

Vor-Ort-Termin in München und Umgebung

Wir vermessen alle Räume präzise mit Laser- & Digitaltechnik.
Alternativ: Berechnung anhand vorhandener Pläne.

Erstellung von Grundriss & Flächenberechnung

Digital, präzise, rechtssicher.

Kontrolle & Zertifizierung

Jede Berechnung wird doppelt geprüft.

Lieferung per E-Mail (PDF)

Sie erhalten:
– Zertifizierte Wohnflächenberechnung
– Bemaßten Grundriss
– Übersicht aller Einzel- & Gesamtflächen

Name
Um was für eine Immobilie handelt es sich?
z.B. 40m2
z.B. 4
Benötigen Sie weitere Leistungen? (optional)

Häufige Fragen:

Wie erfolgt die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)?

Die Wohnflächenverordnung legt genau fest, welche Räume wie zur Wohnfläche zählen. Entscheidend ist die tatsächlich als Wohnraum nutzbare Fläche – nicht automatisch die gesamte Grundfläche.

Welche Räume zählen zur Wohnfläche?
Folgende Räume werden vollständig angerechnet:
-Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer
-Küche & Esszimmer
-Bäder & Toilettenräume
-Flure
-Speisekammer
-Abstellraum innerhalb der Wohnung

Raumhöhe: Ein wichtiger Faktor
Ab 2,00 m Höhe: 100 % Anrechnung
1,00–1,99 m Höhe: 50 % Anrechnung (z. B. Dachschrägen)
Unter 1,00 m: 0 % – nicht anrechenbar
Auch Flächen unter Badewannen, Einbaumöbeln oder Fensterverkleidungen fließen ein.

Außenflächen
Je nach Qualität werden angerechnet:
Terrassen, Balkone, Loggien, Dachterrassen: 25–50 %
Beheizte Wintergärten und Schwimmbäder: 100 %

Nicht zur Wohnfläche gehören
-Kellerräume
-Externe Abstellräume
-Waschküchen
-Boden- & Trockenräume
-Heizungsräume
-Garagen
-Gewerblich genutzte Räume

Was kostet eine Wohnflächenberechnung?

Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen, der mit den entsprechenden Normen und Verfahren vertraut ist. Die Kosten liegen durchschnittlich zwischen 200 € und 850 €, können jedoch je nach Objektgröße und Aufwand variieren.

Was ist die Wohnflächenberechnung nach der DIN-Norm 277

Die DIN 277 ist eine alternative Methode zur Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die Berechnung der Wohnfläche. Sie unterscheidet zwischen Funktions-, Nutz- und Verkehrsflächen und rechnet Flächen wie Balkone, Terrassen oder Loggien vollständig an. Dadurch ergibt sich im Vergleich zur WoFlV häufig eine deutlich größere Wohnfläche.

Wie lässt sich die Wohnfläche berechnen?

In Deutschland existiert keine einheitliche oder gesetzlich verbindliche Methode zur Berechnung der Wohnfläche. Stattdessen kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz – die gängigsten sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV)und die DIN 277. Beide Ansätze führen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Die Art des Energieausweises richtet sich nach Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten.


Bis zu 4 Wohneinheiten
Baujahr bis 1977: Es ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Baujahr ab 1978: Sie haben freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Neubau: Es wird ein Bedarfsausweis benötigt.


Ab 5 Wohneinheiten
Baujahr bis 1977: Freie Wahl
Baujahr ab 1978: Freie Wahl
Neubau: Es ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Freie Wahl bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweiserstellen lassen möchten.